Gesetzlich versichert und dennoch Privatpatient

Privatpatient beim Arzt mit Kostenerstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ


Wüstenrot & Württembergische

Jetzt Privatpatient beim Arzt werden!

Privater Versicherungsschutz für Kassenpatienten

Werden Sie zum echten Privatpatienten beim ambulanten Arzt. Auch gesetzlich Versicherte können in den Genuss privatärztlicher Leistungen kommen. Voraussetzung ist unsere spezielle Krankenzusatzversicherung "Privatpatient beim Arzt"

Auch gesetzlich versicherte Personen (Kassenpatienten) können den Status "Privatpatient beim Arzt" erlangen.

Hierfür bieten wir entsprechende Kostenerstattungstarife (ambulante Zusatzversicherung), welche Ihnen die Leistungen analog einer privaten Krankenversicherung ermöglichen.

  • Gegenüber Ihrem Arzt treten Sie zukünftig als vollwertiger Privatpatient mit allen damit verbundenen Vorteilen auf.
  • Ihr Status "Kassenpatient" ändert sich zu "Privatpatient"!

Die gesetzlichen Krankenkassen sind per Gesetz verpflichtet, Ihnen die Umstellung auf das so genannte Kostenerstattungsprinzip zu ermöglichen.

Fortan erhalten Sie ambulanten Privatarztrechnungen, welche durch Ihre gesetzliche Krankenkasse und Ihre ambulante Privatversicherung gemeinsam erstattet werden.

Privatärztliche Behandlung & Leistungen sichern!

Versichert wie ein Privatpatient im Bedarfsfall

Bei Eintritt einer schweren Erkankung (dread-disease) werden Sie zum echten Privatpatienten und genießen fortan alle Vorteile und Besserstellungen der Ersten-Klasse-Medizin. Profitieren Sie langfristig von einer deutlich besseren Gesundheitsvorsorge.


Ambulante Privatversicherung für GKV Versicherte
Rundum Kostenschutz auf privatärztlichem Niveau


Versicherte Leistungen Tarif AKU
Ambulante Privatversicherung für Kassenpatienten
Erstattungsfähige Gebühren
  • Kostenübernahme bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ)!
  • Maximaler Versicherungsschutz für Ihre Gesundheit.
Freie Arztwahl
  • Sie entscheiden, von wem Sie behandelt werden möchten.
  • Nutzen Sie das medizinisch Mögliche und konsultieren Sie Fachärzte,Spezialisten oder Ärzte für Naturheilverfahren.
Arznei- und Verbandsmittel
  • Freie Auswahl mit Privatrezepten.
  • Sie unterliegen keinen GKV Rahmenverträgen oder sind an bestimmt Hersteller aufgrund von GKV Vorgaben gebunden.
Heil- und Hilfsmittel
  • Schnell wieder fit werden!
  • Kostenerstattung u.a. für Massagen, Physiotherapie oder Krankengymnastik, Logopädische Maßnahmen und Ergotherapie sowie für Hör- und Sehhilfen, Rollstühle (oder auch Gehhilfen), Prothesen, orthopädische Strümpfe und Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte.
Sehhilfen
  • Wir zahlen für Sehhilfen und deren Reparatur.
  • Kostenübernahme bis zu 250€ je zwei Versicherungsjahren unabhängig von einer Vorleistung der GKV und einer medizinischen Notwendigkeit.
Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen
  • Gesund bleiben hat Priorität.
  • Wir tragen die Kosten für Schutzimpfungen nach dem Impfkalender (STIKO) und für medizinisch notwendige Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten.
Transportkosten
  • Kostenübernahme für Transporte zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus.
  • inkl. der Kosten aufgrund von Dialysefahrten
  • inkl. der Fahrtkosten aufgrund Strahlen- oder Chemotherapie
Weitere Leistungen
  • Häusliche Krankenpflege
  • Röntgendiagnostik und Strahlentherapie
  • Psychotherapeutische Behandlunge
  • Ambulante und häusliche Entbindungen
Privatpatient in allen Bereichen!
Empfohlene Ergänzungs-
versicherungen

Ambulante Vollversicherung für Kassenpatienten
Volle Kostenübernahme für privatärztliche Behandlungen


Wenn es richtig gut werden soll, dann ist unsere ambulante Vollkostenversicherung genau das Richtige für Sie.

Sie werden zum Echten Privatpatient befördert und genießen eine Vielzahl von Leistungen, die Sie sonst nicht bekommen würden oder sich teuer erkaufen müssten (Selbstzahler).

Keine Vorschriften mehr duch die gesetzliche Krankenkasse, keine Zuzahlungen für Medikamente, keine Überweisungspflichten usw. - einfach nur richtig schnell und entspannt gesund werden.


Werden Sie vom Kassenpatient zum Privatpatient!
Ihre Gesundheit wird es Ihnen danken.


Privatpatienten profitieren von vielen Vorteilen
Jetzt können auch Sie diese Vorteile nutzen!

  • Mit der ambulanten Vollkostenversicherung - Privatpatient beim Arzt - müssen Sie Ihre Behandlung nicht beim Hausarzt beginnen, sondern können direkt einen Facharzt oder Spezialisten Ihrer Wahl aufsuchen - ohne Überweisungssschein.
  • Als zukünftiger Privatpatient haben Sie Kostendeckung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung Ärzte (3,5facher Satz), so dass Sie jeder Arzt mit Vorliebe behandeln wird und Ihnen auch zeitnah und kurzfristig Behandlungs- und Untersuchungstermine anbietet.
  • Mit der ambulanten Vollkostenversicherung für gesetzliche Versicherte als Kostenträger eröffnen sich für Sie alle Behandlungsmethoden nach dem neuesten Stand der Medizin.
  • Auch die bekannten Zuzahlungen, welche gesetzliche Versicherte erbringen müssen, sind für Sie dann nicht mehr vorhanden. Wir erstatten die anfallenden Kosten umfänglich.
  • Privatpatienten können gemeinsam mit ihrem Arzt aus allen zugelassenen Arzneimitteln frei wählen. Eine Medikamentenbindung an bestimmt Hersteller oder bestimmt Präparate gibt es nicht.
  • Volle Kostenkontrolle durch privatärztliche Abrechnungen (Rechnungen), welche Sie direkt erhalten und einsehen können.

Jetzt Privatpatient beim Arzt werden!

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Schnell und einfach zum gewünschten Angebot. Bitte ergänzen Sie das nachfolgende Angebotsformular und erhalten Sie umgehend Ihre individuelle Berechnung.

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SSL Datenverschlüsselung aktiv! Ihre Eingaben werden verschlüsselt übertragen.

  1. Anfrage durch
  2. Versicherungsdaten
  3. Erweiterungen zum Versicherungsschutz


Antrag Kostenerstattungsprinzip § 13 Abs. 2 SGB

Privatpatient werden mit Kostenerstattungsprinzip

Wählen Sie Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und profitieren Sie von privatärztlichen Abrechnungen. Voraussetzung dafür ist aber unsere passende Krankenzusatzversicherung "Privatpatient beim Arzt"!

Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf ist die Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Dies kann in der Regel immer zum Ersten des Folgemonats erfolgen. Teilweise wird die Umstellung jedoch nur quartalsweise durchgeführt. Auskunft darüber erteilt Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse.

  • Bitte beantragen Sie die Umstellung auf Kostenerstattung erst dann, wenn Sie eine schriftliche Vertragsannahmeerklärung seitens Ihrer privaten Restkostenversicherung vorliegen haben.
  • Sollte Ihrem Versicherungswunsch auf ambulante Vollkostenversicherung - Privatpatient beim Arzt nicht entsprochen werden können (beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen), wäre eine vorzeitige Umstellung mit hohen Eigenkosten im Behandlungsfall verbunden.

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