Zahnzusatzversicherung 100% ohne Zuzahlung
100% Zahnersatz | 100% Privatpatient beim Zahnarzt
Durch die Kombination der Leistungen von gesetzlicher Krankenkasse und Ihrer neuen Zahnzusatzversicherung erreichen Sie einen echten 100% Kostenschutz auch für hochwertigen Zahnersatz. Sie selbst zahlen keine Cent dazu und fühlen Sie von ein Privatpatient beim Zahnarzt.
Früher oder später trifft es fast jeden! Zahnersatz ist ein statitisch gesehen kalkulierbares Gesundheitsrisiko, welches die meisten von uns mit zunehmenden Alter betreffen wird. Eine Grundabsicherung bietet die gesetzliche Krankenkasse (GKV), jedoch mit teilweise erheblichen Leistungsbeschränkungen.
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Je umfangreicher die Zahnersatzmaßnahme oder je besser die Qualität des Zahnersatzes, umso höher ist Ihre persönliche Zuzahlung.
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Vermeiden Sie hohe Zuzahlungen oder minderwertigen Zahnersatz. Mit unserer günstigen Zahnzusatzversicherung haben Sie Ihre Zahnersatzkosten nachhaltig im Griff.
100%* Zahnzusatzversicherung ohne Zuzahlung!
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Zahnzusatzversicherung für hochwertigen Zahnersatz
inklusive Implantaten sowie für bereits vorhandenen Zahnersatz und fehlende Zähne**.
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Ihr Schutz vor hohen Kosten und unerfreulichen Überraschungen.
Zahnzusatzversicherung jetzt berechnen!
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Privatpatient beim Zahnarzt ohne Zuzahlung
100% Erstattung für hochwertigen Zahnersatz
Voller Versicherungsschutz auch für privatärztliche Leistungen und hochwertigen Zahnersatz. Ohne Eigenleistung und ohne Zuzahlung Ihrerseits.
Eine 100% Zahnzusatzversicherung ohne Eigenanteil hilft, hohe Zuzahlungen gänzlich abzuwenden und Ihr strahlendes Lächeln langfristig zu erhalten.
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Unsere günstige Zahnzusatzversicherung ohne Zuzahlung bietet Ihnen einen vollumfänglichen Versicherungsschutz bis 100% der anfallenden Gesamtkosten (inkl. Privatarztleistungen, auch über die Höchstsätze der GOZ hinaus).
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Unsere Zahnersatzleistung wird unabhängig von der Leistung der GKV erbracht, so dass sich beide Leistungen (gesetzliche Krankenkasse sowie private Vorsorge) addieren und Sie einen Versicherungsschutz von insgesamt 100% auch für privatärztliche Leistungen erreich.
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Alle durch die Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ) definierten Formen des Zahnersatzes sind gleichwertig versichert. Der vereinbarte Kostenerstattungssatz gilt somit für Brücken, Kronen, Stiftzähne, Implantate oder Prothesen gleichermaßen.
Hochwertiger Zahnersatz voll versichert!
Günstige Zahnzusatzversicherung 100% Erstattung
Viele Anbieter reden davon, wie garantieren es Ihnen: 100% Kostenerstattung für hochwertigen Zahnersatz inklusive privatärztlicher Leistungen. Ohne versteckte Klauseln, Leistungsausschlüsse oder intransparenter Formulierungen.
Zahnersatzversicherung ohne Eigenleistung
Günstige Zahnzusatzversicherung | 100% Kostenerstattung
Leistungsbeispiele: Ersatz eines fehlenden Zahnes
- Versicherter Tarife ZZ100. Keine Zahnstaffelbegrenzung.
- Die Berechnungen basieren auf den neuen Erstattungssätzen der GKV gültig ab dem 01.10.2020
Varianten: |
Seitenzahnbrücke mit Keramikverblendung (EM) |
Implantat mit Keramikkrone |
Gesamtkosten: | 2.000€ | 2.840€ |
Festzuschuss der Krankenkasse: (60% der Regelversorgung)1) | 436,15€ | 436,15€ |
Ihr Eigenanteil:
(ohne Zahnzusatzversicherung) | 1.563,85€ (78% vom Gesamtbetrag) | 2.403,85€ (85% vom Gesamtbetrag) |
Ihr Eigenanteil
mit 100% Zahnzusatzversicherung | 0,00€ | 0,00€ |
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1)
Der Festzuschuss der Krankenkasse erhöht sich entsprechend der gültigen Bonusregelung.
Fünf Jahre Bonus: Erhöhung auf 70% der Regelversorgung
Zehn Jahre Bonus: Erhöhung auf 75% der Regelversorgung
Die Beispielrechnungen sind unverbindlich, ohne Gewehr und basieren auf Ziffer 2.1 des Festgeldzuschuss-Katalog vom 01.01.2020.
FAQs
Fragen & Antworten zur 100% Zahnzusatzversicherung
Wie hoch ist mein Eigenanteil für erstklassigen, hochwertigen Zahnersatz (z.B. Implantate)?
- Mit unserer echten 100% Zahnzusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, bis zu 100% Kostenerstattung für Zahnersatz, auch für besonders hochwertigen, zu versichern.
Gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenkasse zahlen wir bis zu 100% der anfallenden Kosten für Ihren Zahnersatz.
Welche Zahnersatzformen sind in der Zahnzusatzversicherung mitversichert?
Um Ihnen eine sorgenfreie und vollumfängliche Zahnzusatzversicherung bieten zu können, sind alle medizinisch anerkannten Zahnersatzformen gleichermaßen mitversichert.
- Versicherungsschutz für alle Zahnersatzformen
Dazu zählen:
- Brücken
- Kronen
- Stiftzähne
- Implantate
- Inlays
- Keramikverblendungen
- Kompositfüllungen
Weder die Art des Zahnersatzes, noch die Position im Kiefer sind für den Versicherungsschutz relevant.
Sie und Ihr Zahnarzt entscheiden, was wo und wie gemacht wird.
In welchem Umfang werden privatärztliche Kosten und Behandlungen bezahlt?
- Kostenübernahme bis zu den Höchstsätzen GOZ
Privatärztliche Behandlungen werden nach der Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Die GOZ zieht für jede spezifische zahnärztliche Tätigkeit eine Gebühr vor, welche der Zahnarzt abrechnen darf. Je nach Schwere oder Aufwand kann die Gebühr mit einem Faktor multipilziert werden. Der Regelsatz liegt aktuell beim 2,3fachen, der Regelhöchstsatz beim 3,5facher der genannten Gebühr.
Unser Versicherungsschutz schließt privatärztliche Abrechnung ein und übernimmt auch Kosten (Honorare) über die Regelhöchstsätze hinaus.
Wie ist bereits vorhandener Zahnersatz mitversichert?
- Vorhandener Zahnersatz & fehlende Zähne sind vollständig mitversichert
Sollten Sie nach Vertragsabschluss vorhandenen Zahnersatz reparieren müssen oder fehlende Zähne ersetzen wollen, so besteht dafür voller Versicherungsschutz im Rahmen unserer 100% Zahnzusatzversicherung.
Ab wann kann ich über Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung verfügen?
- Keine Wartezeit! Sofortiger Leistungsanspruch.
Sie haben Leistungsanspruch ab Versicherungsbeginn. Die sonst übliche Wartezeit entfällt bei den meisten Tarifen komplett. Details dazu finden Sie im Angebot.
100% Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
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SSL Datenverschlüsselung aktiv! Ihre Eingaben werden verschlüsselt übertragen.
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Fehlende Zähne oder bereits vorhandener Zahnersatz kann nur innerhalb bestimmter Grenzen mitversichert werden. Details dazu finden Sie im Versicherungsangebot.
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