Das Kostenerstattungsprinzip schnell erklärt!

Privatärztliche Abrechnung beim ambulanten Arzt für gesetzlich Versicherte


Wüstenrot & Württembergische

Das Kostenerstattungsprinzip für GKV Selbstzahler

Privatpatient beim Arzt - Kostenerstattung

Für privatärztliche, ambulante Behandlungen können Sie als GKV Versicherter auf das gesetzlich festgeschriebene Kostenerstattungsprinzip zurück greifen und sich so einen vollwertigen Privatversicherungsschutz aufbauen.

Möchten Sie fortan als echter Privatpatient beim ambulanten Arzt behandelt werden, ist dies mit einer Kombination aus gesetzlicher Krankenkasse (GKV) und unserer speziellen ambulanten Zuatzversicherung: Privatpatient beim Arzt möglich.

Grundlege Voraussetzungen dafür sind zweierlei Dinge:

  • Ihr Antrag auf Abschluss der ambulanten Zusatzversicherung Privatpatient beim Arzt kann positiv beschieden werden. Dies hängt vorrangig vom aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers ab.
  • Sie beantragen die Umstellung der gesetzlichen Abrechnungsmodalitäten hin zum Kostenerstattungsprinzip.

Nachfolgend zeigen wir Ihnen das Abrechnungsprocederes im Rahmen das Kostenerstattungsprinzips anhand beispielhafter Zahlen auf:



1) Ambulante Behandlung vom Haus- oder Facharzt als Privatpatient
Als Privatpatient legen Sie Ihre gesetzliche Krankenkarte nicht vor. Sie werden als "Selbstzahler" eingestuft. Dies ermöglicht es Ihrem Arzt, die erbrachten Leistungen auf privatärztlichem Niveau abzurechnen.  
2) Privatärztlich Rechnung per Post 
Nach der Behandlung erhalten Sie eine Gesamtrechnung per Post zugestellt.Rechnungsbetrag: 1.000€
3) Rechnungseinreichung bei gesetzlicher Krankenkasse (GKV) 
Nachdem Sie die Rechnung erhalten haben, reichen Sie diese bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Diese erstattet Ihnen dann den Teil der Rechnung, den die Kasse auch für einen "normalen Kassenpatienten" bezahlt hätte (gesetzliches Leistungsniveau).Erstattung durch GKV: 450€
4) Verwaltungskosten der GKV & Auszahlung 
Für die Bearbeitung der Rechnung verlangt die GKV Gebühren, welche gleich vom Erstattungsbeitrag einbehalten werden. Sie bekommen folglich das gesetzliche Leistungsniveau abzüglich der Verwaltungskosten direkt auf Ihr Konto ausbezahlt.abzgl. Gebühren: 45€

Auszahlung auf Ihr Konto durch die GKV:395€
5) Rechnungseinreichung bei der Württembergische & Auszahlung 
Nachdem die GKV ihre Leistung erbracht hat, reichen Sie die Rechnung bitte bei uns ein. Die GKV vermerkt auf der Rechnung die Höhe der bereits erfolgten Erstattung sowie die abgezogenen Gebühren. Nach Prüfung der Rechnung erstattten wir analog den Versicherungsbedingungen.

Auszahlung auf Ihr Konto durch die Württembergische inkl. der Verwaltungskosten: 605€
6) Rechnungszahlung gegenüber dem Arzt  
Die Erstattung durch GKV und Württembergische dauert in der Regel nicht lang, so dass Sie die Rechnung Ihres Arztes bezahlen können, nachdem der Rechnungsbetrag auf Ihrem Konto verfügbar ist. Eine Vorleistung Ihrerseits ist nicht notwendig.


100% Gesamterstattung durch GKV und Württembergische
(Sie zahlen keinen Cent selbst)
1.000€

Mehr zur ambulanten Zuatzversicherung finden Sie auf der entsprechenden Themenseite. Bitte klicken Sie dafür den nachfolgenden Link:

Privatpatient beim Arzt

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