Lukrative Pensionsvorsorge für Beamte

Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Pensionsvorsorge nimmt zu.


Wüstenrot & Württembergische

Pensionsanspruch im Alter :: Die Beamtenvorsorge

Altersvorsorge für Beamte

Auch Beamte benötigen eine private Altersvorsorge, welche die Pension aufbessert und so auch den Lebensstandard im Alter absichert.

Die Berechnung der Beamtenpension basiert auf beamtenrechtlichen Größen und Vorschriften. Grundsätzlich ist die Pensionsvorsorge von Beamten sehr gut, wenn die Ausgangssituation optimal und die aktive Dienstzeit ausreichend lang sind.

Analog dem gesetzlichen Eckrenter, der als Paradebeispiel für die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung steht, ist auch die maximal erreichbare Pension ehr theoretischer Natur und wird in der Praxis durch eine Menge von Gegebenheiten oder Besonderheiten nach unten beeinflusst.

Um bei der Versetzung in den Ruhestand keine Überraschungen zu erleben, empfiehlt es sich, bereits während der aktiven Dienstzeit mittels privater Pensionsvorsorge für Beamte eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.

Höhe und Faktoren der Beamtenpension

Staatliche Altersvorsorge für Beamte (Pension)

Der Staat kümmert sich um seine Bediensteten. Doch eine private Vorsorge ist in der Regel erforderlich.

Die Versetzung in den Ruhestand erfolgt i.d.R. mit Vollendung des 67. Lebensjahrs; bei Polizei, Justizvollzug und Feuerwehr bereits mit Vollendung des 62. Lebensjahrs.

Auf Antrag kann der Beamte frühzeitig mit Vollendung des 63. Lebensjahrs in Pension gehen oder aber auch die Versetzung in den Ruhestand um bis zu 3 Jahre nach hinten verschieben.

  • Der maximale Pensionsanspruch wird nach 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren erreicht und liegt bei 71,75% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. (Stand 2017)

Entscheiden über die Höhe der Pension sind also ruhegehaltsfähige Dienstjahre und ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.



Nicht alle Dienstzeiten werden bei der Pension angerechnet!
Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit beinhaltet folgende Zurechnungszeiten:

  • Aktive Dienstzeiten: vom Eintritt in den ÖD (auch als Tarifbeschäftigter) bis zum Ruhestand
    (Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend anteilig berücksichtigt)
  • Wehr- und Zivildienstzeiten
  • Ausbildungszeiten (max. 5 Jahre)
  • Studium (max. 3 Jahre)

Kommt es zum vorzeitigen Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen, wird mittels der so genannten 2/3 Regelung ruhegehaltsfähige Dienstzeit hinzugerechnet: Zwei Dritter der noch verbleibenden Dienstjahre bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres werden der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit noch hinzugerechnet.

Aus den ruhegehaltsfähigen Dienstjahren wird der so genannte Versorgungsprozentsatz ermittelt. Dies geschieht linear. Pro ruhestandsfähigem Dienstjahr baut sich der Beamte einen Versorgungsanspruch in Höhe von 1,79375% auf (Stand 2017). Maximal möglich sind 71,75% bei 40 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren.
  • Bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre wirken sich Teilzeitbeschäftigungen, frühzeitige Pensionierungen (wegen Dienstunfähigkeit), längere Ausbildungszeiten oder späterer Eintritt in den öffentlichen Dienst nachteilig aus.

    Je weniger ruhegehaltsfähige Dienstjahre angesammelt werden, desto höher ist der Bedarf an einer zusätzlichen Pensionsvorsorge.
Dienstbezüge mit hohen Zulagen und Zuschüssen führen zu niedriger Pension
Für die Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge sind die Bezüge der letzten zwei Jahre vor dem Ruhestand bzw. der Versetzung in den Ruhestand (z.B. bei Dienstunfähigkeit) relevant.

Die Höhe der vorherigen Bezüge oder auch die Art des vorher geleisteten Dienstes sind dabei nicht von Interesse.

Nicht alle Dienstbezüge sind auch ruhegehaltsfähig. Angerechnet werden nur:
  • Grundgehalt
  • Familienzuschlag
  • Kinderbezogener Familienzuschlag, so lange Kindergeld bezogen wird
  • Amtszulage

  • Alle anderen Zulage und Zuschüssen fließen nicht in die Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge ein.
Es können somit deutlich höhere Versorgungslücken auftreten, insbesondere dann, wenn die Dienstbezüge viele Zuschläge und Zulagen enthalten.
Frühzeitiger Ruhestand kostet Geld!
Bei führzeitigem Ruhestand wird der gesetzlich definierte Vorsorgeabschlag bei der Pensionsberechnung berücksichtigt. Geregelt ist im §14 BeamtVG.

Der reguläre Abschlag beträgt 0,3% pro Monat, bezogen auf die noch vorhandene Dauer bis zum Regelrenteneintritt.

Maximal abzugsfähig sind dabei:
Ruhestand wegen DienstunfähigkeitVorzeitiger Ruhestand auf Antrag (63)
0,3% pro Monat bis zum Regelrenteneintritt,
jedoch maximal 10,8%
0,3% pro Monat bis zum Regelrenteneintritt,
maximal 14,4% (4 Jahre)

Neben dem Versorgungsabschlag kommt noch der so genannte Ausgleichsfaktor zum Tragen:
  • Der Ausgleichsfaktor beträgt 0,9901 (Stand 2013) und führt somit zur Reduzierung der Pension.

Vorsorgelücken der Altersvorsorge von Beamten

Welche finanziellen Lücken können entstehen?

Die Beamtenabsicherung ist dem Grunde nach sehr gut gestaltet. Doch unterschiedliche Faktoren können dazu führen, dass die Vorsorge nicht so hoch ausfällt, wie ursprünglich angenommen worden ist.

Erreicht der Beamte den maximalen Vorsorgeprozentsatz von 71,75% und sind seine ruhestandsfähigen Dienstbezüge ähnlich hoch seiner regulären Dienstbezüge, so ist der Beamte im Alter gut abgesichert.

  • Anders sieht es aus, wenn vom Optimalfall abgewichen wird:
UrsachenFolgen für die Pension
Spätes Eintreten in den ÖD, viele Unterbrechungen und Auszeiten, lange Studienzeiten. Die ruhegehaltsfähige Dienstzeit fällt niedriger aus, was auch den Versorgungsprozentsatz merklich reduziert.
Die Dienstbezügen beinhalten hohe Zulagen und Zuschüsse. Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen werden deutlich niedriger ausfallen.
Frühzeitiges Ausscheiden aufgrund von Krankheit oder Dienstunfähigkeit. Geringe ruhegehaltsfähige Dienstzeit, niedrigere ruhegehaltsfähige Dienstbezüge, Vorsorgeabschlag kommt zum Tragen.
Polizei, Feuerwahr, Justizvollzug Diese Berufsgruppen erreichen i.d.R. nicht die 40 notwendigen ruhegehaltsfähigen Dienstjahre für den maximalen Vorsorgeanspruch, da das Pensionsalter bei 62 liegt.
  • Die Pensionsvorsorge für Beamte ist an eine Vielzahl von Faktoren gebunden, welche die Höhe der tatsächlichen Pension negativ beeinflussen können.

    Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, bereits während der aktiven Dienstzeit private Altersvorsorge zu betrieben, um so etwaigen Pensionskürzungen entgegenzuwirken.

Private Pensionsvorsorge ist unverzichtbar

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