Diensthaftpflichtversicherung ist unerlässlich
§249 BGB
(1)Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Beschäftige im öffentlichen Dienst sowie Beamte können durch den Dienstherren in Regress genommen werden, sofern ihnen Fehlverhalten im Dienst nachgewiesen wird.
Dabei sind die Regressmöglichkeiten bereits ab einem sehr geringen Verschuldensgrad gegeben, was eine Regessierung durch den Dienstherren wahrscheinlich macht.
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Der Öffentliche Dienst hat in der Regel keine eigene Haftpflichtversicherung und nur wenige Sachversicherungen. Der Dienstherr kann also Schäden, welche durch Tarifbeschäftige oder Beamte verursacht werden, nicht auf Versicherungen abwälzen.
Er wird also versuchen, seine Bediensteten in Regress zu nehmen.
(Dienstherr kann auch als Forderungssteller auftreten)
Bei der Beurteilung der Haftung und des Regresses werden Tarifbeschäftigte und Beamte gleich behandelt. Von daher ist eine günstige Diensthaftpflichtversicherung für beide Gruppen ausgesprochen wichtig.
Regressgrundlagen im öffentlichen Dienst
Wer ist für Fehler verantwortlich?
Regressforderungen sind zuerst immer gegen den Dienstherren zu richten.
Grundsätzlich muss der Dienstherr die Haftung für seine Bedienstete im
Außenverhältnis übernehmen und gerechtfertigte Forderungen Dritter begleichen.
Grundlage hierfür bilden unter anderem:
- Grundgesetz Art. 34
- §839 BGB
- §78 Beamtengesetz (Fürsorgepflicht des Dienstherren)
Zum Schutz des Beamten bzw. Tarifbeschäftigen gilt weiterhin, dass Haftungsansprüche Dritter gegen einen Bediensteten immer gegenüber dem Dienstherren geltend gemacht werden müssen. Die Bedienstete kann nicht persönlich haftbar gemacht werden.
Nachdem die Ansprüche durch den Dienstherren beglichen sind, prüft dieser im
Innenverhältnis, in wie weit eine Regessnahme durchgeführt werden kann.
Ausschlaggebend für einen eventuellen Regress sind:
- der allgemeine Haftungsgrundsatz
- die Rechtsform des jeweiligen Handelns
- die Schuldhaftigkeit (Fahrlässigkeit oder Vorsatz)
- besondere Risiken einzelner Personengruppen
- Bestehen Regressmöglichkeiten werden diese auch genutzt und der Beamte haftet für den verursachten Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen.
Eine sehr gute Diensthaftpflichtversicherung übernimmt diese Haftung und begleicht den geforderten Regress.
Öffentlich rechtliches Handeln
[hoheitliches Handeln] |
Privatrechtliches Handeln
[fiskalisches Handeln] |
Ein Amtsinhaber handelt hoheitlich, wenn er seinen Dienstherren gegenüber Dritten in einem übergeordneten Verhältnis vertritt.
Beispielsweise:
- Erteilung von
- gerichtliche Entscheidungen
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Fiskalisches Handeln liegt vor, wenn Vermögenswerte des öffentlichen Dienstes berührt werden.
Beispielweise:
- Einkauf von Büromaterial
- Vergabe von Aufträgen
- Geschäftsakte aller Art
- Nutzung von Dienstfahrzeugen oder Dienstgegenständen
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Bei fahrlässigem Handeln übernimmt der Dienstherr eine uneingeschränkte und unmittelbare Haftung.
(Art. 34 Grundgesetz)
Nur bei Grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind Regressmöglichkeiten gegeben.
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Eingeschränkte Haftung des Dienstherren ab (mittlerer) Fahrlässigkeit.
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Fahrlässigkeit | Vorsatz |
leichte | mittlere | grobe | |
- einmaliges Fehlverhalten
- ein Fehler, der jedem anderen hätte auch passieren können
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- Schaden war vorhersehbar und vermeidbar gewesen
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- Sorgfaltspflicht wird im ungewöhnlich hohem Maße vernachlässigt
- Vorsichtsmaßnahmen werden ignoriert
- jeder andere hätten den Fehler wohl nicht gemacht
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- Amtspflicht wird bewusst und entscheidend verletzt
- Schaden wird absichtlich herbeigeführt oder billigend in Kauf
genommen
- die Folgen sind bewusst und bekannt
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Haftungsschema & Regress durch Dienstherr
Wann kann der Dienstherr regressieren?
Als Beamter ist man nicht gänzlich freigestellt von Regressansprüchen. Eine Diensthaftpflichtversicherung schafft Abhilfe.
Nachfolgendes Schema zeigt auf, ab welchem Verschuldensgrad Regressnahmen bereits möglich sind. Anhand dieser Darstellung ist schnell ersichtlich, dass die Diensthaftpflichtversicherung ein wichtiger Absicherungsbaustein für Sie und Ihre Familie ist.
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