Zahnzusatzversicherung 100% Kostenerstattung
100% Erstattung für hochwertigen Zahnersatz
Mit unserer günstigen Zahnzusatzversicherung 100% Erstattung erhalten Sie die Gesamtkosten von Zahnersatzmaßnahme vollständig erstattet, auch für besonders hochwertigen Zahnersatz und privatärztliche Leistungen. Ohne Wartezeit, ohne Haken und von Stiftung Warentest zum Testsieger (06/2022) gekürt.
100% Zahnzusatzversicherung
Über kurz oder lang wird bei den meisten Menschen Zahnersatz benötigt, der in der Regel sehr teuer ist und in Zukunft noch teurer werden wird.
Jede Zahnersatzmaßnahme besteht aus einer Vielzahl von Arbeitsschritten (
Arzthonorar), bedarf unterschiedlicher Materialien (
Materialkosten) und setzt das Mitwirkungen eines Dentallabors (
Laborkosten) voraus, welches den Zahnersatz anfertigt und anpasst.
Und wenn es dann noch besonders schick oder edel werden soll, kommen weitere
privatärztliche Abrechnungsbestandteile zu den Gesamtkosten hinzu.
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Die durchschnittlich Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt ca. 30% der Gesamtkosten.
100% Kostenerstattung - garantiert
Bei Zahnersatzrechnungen von mehreren tausend Euro sind 30% Kostenerstattung dankbar, aber die Differenz, welche Sie aus
eigenen finanziellen Mitteln begleichen müssen, ist dennoch sehr hoch.
Können bzw. wollen Sie sich das leisten?
Je nach persönlichem Absicherungsbedarf können Sie Ihren
garantierten Kostenerstattungssatz individuell festlegen und so Ihren Eigenanteil für zukünftige Zahnersatzmaßnahmen selbst bestimmen. Dabei können Gesamtkostenerstattungen in Höhe von
100% ausgehend vom Gesamtrechnungsbetrag inkl. privatzahnärztlicher Leistungen versichert werden.
Zahnzusatzversicherung 100% Erstattung
100% Leistung für Ihr strahlendes Lächeln
Zahnzusatzversicherung ohne Kompromisse
Wir zahlen nicht nur für Zahnersatz. Auch zusätzliche Komfortleistungen sind über unsere ausgezeichnete Zahnzusatzversicherung 100% Kostenerstattung mitversichert.
Zahnzusatzversicherung 100% Erstattung!
Alles drin, was wichtig ist.
Zum Zahnersatz zählen nicht nur Brücken oder Kronen. Auch eine Reihe weiterer Zahnersatzmaßnahmen sind möglich und sind über unsere Zahnzusatzversicherung vollständig mitversichert. Sie und Ihr Zahnarutz entscheiden, was das Beste für Sie ist.
Als Zahnersatzmaßnahmen gelten:
- Kronen, Teilkronen, Teleskopkronen, Stiftzähne
- Einlagefüllungen (Inlays) aus Edelmetall oder Keramik
- Onlays (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes oder Repositionierungsonlays)
- Brücken
- herausnehmbarer Zahnersatz
- implantatgetragener Zahnersatz
- Implantatversorgungen und die damit in Zusammenhang stehenden Weichgewebs- und knochenaufbauenden Maßnahmen und das Freilegen des Implantats
- Aufbaufüllungen
- Eingliederungen von Provisorien
- Keramikverblendungen bis einschließlich Zahn acht (letzter Zahn) jedes Quadranten
- notwendige Reparaturen des Zahnersatzes zur Wiederherstellung von dessen Funktionsfähigkeit
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Zahnzusatzversicherung 100% Erstattung!
Alles drin, was wichtig ist.
Um Ihnen die bestmögliche Absicherung und medizinsiche Versorgung zu gewähren, sind weitere wichtige Kostenpositionen von unserer Zahnzusatzversicherung zu 100% mit abgedeckt.
Zu den weiteren Aufwendungen im Zusammenhang mit Zahnersatz gehören:
- Chirurgische Leistungen & lokale Anästhesien
- Aufbissbehelfe und Schienen
- Diagnostik, Beratung, Vor- und Nachuntersuchung, implantatbezogene Analsyse, Röntgenaufnahmen einschließlich medizinisch notwendiger dentaler Volumentomographie (DVT), lokale Anästhesien, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Zahnersatzmaßnahmen stehen
- vorbereitende diagnostische, therapeutische, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Zahnersatzmaßnahmen stehen
- zahnärztliches Honorar
[auch über die Höchstsätze (3,5facher Satz) der Gebührenordnung Zahnärzte hinaus]
- Zahntechnische Leistungen (inkl. Material und Laborkosten)
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Bei medizinischer Indikation ersetzen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen für besondere Füllungen (z.B. Komposit-/Kunststofffüllungen) inklusive Material zusammen mit der Leistung
der GKV/Heilfürsorge bis zu maximal 100% der angefallenen Kosten.
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Innerhalb von 2 Kalenderjahren ersetzen wir 100% der Aufwendungen für Zahnprophylaxe bis maximal 200 Euro.
Als Zahnprophylaxe gelten:
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen
- Erstellen eines Mundhygienestatus
- Fissurenversiegelung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
- Kariesrisikodiagnostik
- professionelle Zahnreinigung
- Prothesenreinigung
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Hat eine kieferorthopädische Behandlung nach Abschluss des Tarifs ZE 70 oder ZE 90 und vor Vollendung des 18. Lebensjahrs der versicherten Person begonnen, ersetzen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen
dafür zu 100% unter Berücksichtigung der unten genannten Leistungsbegrenzungen.
Kieferorthopädische Behandlungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres erstatten wir, sofern diese Folgen eines im versicherten Zeitraum erlittenen Unfalls sind.
Als kieferorthopädische Behandlungen gelten:
- Kieferorthopädische Behandlungen mit vorbereitenden Maßnahmen bei den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1-5
- damit verbundene Röntgendiagnostik
- im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung durchgeführte funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
- sowie die damit verbundenen zahntechnischen Material- und Laborkosten
- Versiegelung der Zähne
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Wir ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung, die von der GKV/Heilfürsorge nicht übernommen werden zu 100% bis zu einem Erstattungsbetrag
von 200 Euro pro Versicherungsjahr.
Die Leistung muss im direkten Zusammenhang mit einer oben genannten Zahnersatzmaßnahme oder einer
umfangreichen Zahnbehandlung (z.B. Wurzelspitzenresektion, Entfernung von Weisheitszähnen) stehen.
Hierzu zählen Aufwendungen für:
- Analog-Sedierung (Dämmerschlaf)
- Vollnarkose
- Lachgas-Sedierung
- Akupunktur
- Hypnose
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Zahnzusatzversicherung ohne Wenn und Aber
Ein strahlendes Lächeln ein Leben lang
Zahnersatz muss nicht teuer sein. Mit unserer ausgezeichneten Zahnzusatzversicherung können Sie bis zu 100% der Gesamtkosten absichern - garantiert und ohne Haken!
FAQs
Zahnzusatzversicherung 100% Erstattung (inkl. GKV)
Wie hoch ist mein Eigenanteil für Zahnersatz (z.B. Implantate)?
- Je nach gewähltem Tarif beträgt Ihr Eigenanteil 10% (Tarif ZZ90) oder 25% (Tarif ZZ75) vom Gesamtrechnungsbetrag.
Entscheiden Sie sich für den Tarif ZZ100, entfält Ihr Eigenanteil komplett und Sie zahlen selbst keinen Cent dazu.
Gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenkasse zahlen wir bis zu 100% der anfallenden Kosten für jede Form des Zahnersatzes - ohne Ausnahmen.
Welche Zahnersatzformen sind in der Zahnzusatzversicherung mitversichert?
Um Ihnen eine sorgenfreie und vollumfängliche Zahnzusatzversicherung bieten zu können, sind alle medizinisch anerkannten Zahnersatzformen gleichermaßen mitversichert.
Die vereinbarte Kostenerstattung gilt unabhängig von der Art sowie unabhängig von der Platzierung des Zahnersatzes.
- Versicherungsschutz für alle Zahnersatzformen
Dazu zählen:
- Brücken
- Kronen
- Stiftzähne
- Implantate
- Inlays
- Keramikverblendungen
- Kompositfüllungen
In welchem Umfang werden privatärztliche Kosten und Behandlungen bezahlt?
- Kostenübernahme auch über die Höchstsätze GOZ hinaus
Privatärztliche Behandlungen werden nach der Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Die GOZ zieht für jede zahnärztliche Tätigkeit eine Gebühr vor, welche der Zahnarzt abrechnen darf. Je nach Schwere oder Aufwand kann die Gebühr mit einem Faktor multipilziert werden. Der Regelsatz liegt aktuell beim 2,3fachen, der Regelhöchstsatz beim 3,5facher der genannten Gebühr.
Unser Versicherungsschutz schließt privatärztliche Abrechnung ein und übernimmt auch Kosten (Honorare) über die Regelhöchstsätze hinaus.
Wie sind bereits vorhandener Zahnersatz und bereits fehlende Zähne mitversichert?
- Vorhandener Zahnersatz & fehlende Zähne sind in festgelegten Grenzen vollständig mitversichert
Sollten Sie nach Vertragsabschluss vorhandenen Zahnersatz reparieren müssen oder fehlende Zähne ersetzen wollen, so besteht dafür voller Versicherungsschutz im Rahmen der vereinbarten Zahnzusatzversicherung.
Ab wann steht die Leistung der Zahnzusatzversicherung zur Verfügung?
- Es besteht keine Wartezeit
Sofort ab Versicherungsbeginn stehen Ihnen die tariflich vereinbarten Leistungen vollumfännglich bereit. Diese umfassen auch die Reparatur von bereits vorhandenem Zahnersatz sowie das Ersetzen von fehlenden Zähnen.
Gibt es Höchstgrenzen für die Erstattung von Zahnersatzleistungen?
- Unbeschränkter Versicherungsschutz ohne Höchstgrenzen
Nach Ablauf der temporären Leistungsstaffel bietet Ihnen unsere Zahnersatzversicherung einen unbeschränkten Versicherungsschutz.
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