Rein finanzielle Schäden sind auch erstattungspflichtig!
Wer Vermögensinteressen Dritter gewerbsmäßig verwaltet, haftet auch für entstehende Vermögensschäden.
Dienstleister und Freiberufler in kreativen, beratenden, begutachtenden und verwaltenden Berufen nehmen die Vermögensinteressen ihrer Kunden und Mandanten wahr.
Kleine Fehler, z.B. wenn Fristen versäumt oder ein falscher Rat erteilt wird, haben oftmals eine große Wirkung. In der Regel werden dann keine Personen oder Sachen geschädigt. Der Schaden ist oftmals rein finanzielller Natur und wird als echter Vermögensschaden bezeichnet.
Unsere günstige Vermögensschadenhaftpflicht trägt das Risiko für fahrlässige und versehentliche Fehler, die einen echten Vermögensschaden nach sich ziehen.
- Achtung:
- Eine Betriebshaftpflichtversicherung ersetzt niemals eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung!
- Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet keinen Versicherungsschutz für echt Vermögensschäden!
- Zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann eine Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich sein.
Teilweise besteht in diesen Bereichen auch eine gesetzliche Versicherungspflicht (Berufshaftpflichtversicherung), welche mit unserer sehr guten Vermögensschaden Haftpflichtversicherung erfüllt wird.
Versicherungsschutz bieten wir unter anderem für nachfolgende Berufsgruppen an:
Vertreter von Kammerberufen (gesetzliche Versicherungspflicht) |
Vertreter von nicht verkammerten Berufen |
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Vermögensschadenhaftpflicht als Pflichtversicherung!
Insbesondere Kamnmerberufe müssen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen.
Manche Berufszweige müssen eine sehr gute Vermögensschadenhaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtverischerung (Pflichtversicherung) abschließen, um ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen. Dabei sind die notwendigen Versicherungssumme ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.
Branche | Versicherungssumme der Pflichtversicherung | Jahreshöchstentschädigung |
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Rechtsanwalt | 250.000€ | 4-fach |
Rechtsanwalts GmbH | 2.500.000€ | Anz. der Geschäftsführer; mind. 4-fach |
Steuerberater | 250.000€ | 4-fach |
Patentanwalt | 250.000€ | 4-fach |
Risiken nach RDG | 250.000€ | 4-fach |
Notare | 500.000€ | 2-fach |
Zwangsverwalter | 500.000€ | 1-fach |
vereidigte Buchprüfer | 1.000.000€ | unbegrenzt |
Wirtschaftsprüfer | 1.000.000€ | unbegrenzt |
Versicherungsvermittler | 1.130.000€ | 1,7 Mio.€ |
Finanzdienstleister | 1.130.000€ | 1,7 Mio.€ |
Stand der Angaben: Juli 2013