Günstige Kautionsversicherung! Vertrauen schaffen.

Bankenunabhängige Bürgschaftsversicherung speziell für Baugewerbe & Maschinen- und Anlagenbau


Wüstenrot & Württembergische

Günstige Kautionsversicherung statt Bankbürgschaft

Finanziell flexibel bleiben | Kautionsversicherung

Wer Aufträge gewinnen will, muss Sicherheiten bieten – auch um dem Auftraggeber die Gewissheit zu vermitteln, dass die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden. Mit unserer günstigen Kautionsversicherung klappt dies problemlos, schnell und preiswert.

Ihre Kautionsversicherung :: Ihr Nutzen

Günstitge Kautionsversicherung - Ihre Alternative zur Bankbürgschaft oder Sicherheitseinbehalten.

Sie kennen das: Ihr potentieller Geschäftspartner und Auftraggeber möchte sicherstellen, dass der von ihm ausgewählte Baubetrieb die vereinbarten Leistungen pünktlich und vollständig erfüllt. Die Auftragsvergabe ist folglich stark an Vertrauen und an vorhandene Sicherheiten gebunden. Oftmals werden dann Sicherheitseinbehalte oder Bankbürgschaften verlangt, um diesem Sicherheitsanspruch gerecht zu werden.

Eine durchaus praktikable Lösung. Aber auch eine sinnvolle, kostengünstige und flexible Lösung für Sie?

Günstige Kautionsversicherung :: Flexibel bleiben

Die geforderten Sicherheiten liefert oftmals die Hausbank - aber nicht ohne Konsequenzen.

Banksicherheiten oder auch Bankbürgschaften gehen zu Lasten Ihre Kreditlinie und führen im schlimmsten Fall zu deutlichen Liquiditätseinschränkungen. Je mehr Sicherheiten Sie vorhalten müssen, um so weniger finanziellen Spielraum haben Sie für andere Projekte, andere Aufträge oder andere Ausschreibungen.

Eine Spirale, die durchaus zu Engpässen führen und das unternehmerische Handeln stark belasten bzw. einschränken kann.

Mit einer günstigen Kautionsversicherung können Sie die geforderten Sicherheiten losgelöst von Ihrer Hausbank und ohne Belastung Ihre Kreditline schnell und kostengünstig realisieren. Ein echter Mehrwert für Ihr Unternehmen und für Ihre Kunden.

Schnell. Digital. Bürgschaftsversicherung

Mehr Zeit fürs Wesentlilche

Die günstige Kautionsversicherung mit Online-Kundenprotal erleichtert Ihnen die Gewährung von Sicherheiten enorm. So bleibt mehr Zeit für Kunden und Aufträge.

Der Vorsorge-Spezialist erklärt:

Günstige Kautionsversicherung

Sicherheiten ohne Bank :: Kautionsversicherung

Sparen Sie sich den Weg zur Bank

Mit Ihre günstigen Kautionsversicherung erstellen Sie Bürgschaftsurkunden einfach selbst. Mittels Online-Kundenportal i.d.R. kostenfrei und 24h pro Tag. Schneller und einfacher geht es nicht.

Unsere Kautionsversicherung schafft Freiräume - finanzielle und auch zeitliche. Darüber hinaus bieten wir noch eine Vielzahl von innovationen Highlights und unterstützen Sie damit bei der Gewinnung von lukrativen Kunden und Aufträgen.

  • Durch die Unabhängigkeit von Banken wird Liquidität gesichert
  • Individueller Bürgschaftsrahmen
    (bei der Bank muss jede Bürgschaft einzeln beantragt werden)
  • Transparente Prämiengestaltung
  • Ausstellung der Standard-Bürgschaftsurkunden kostenfrei
  • Einfacher und unkomplizierter Aval- und Urkundenabruf über unser Kundenportal
    (der Weg in die Bank wird eingespart)
  • Bürgschaftslinien bis zu 2 Mio.€
  • Einzelbürgschaften bis max. 400.000€
  • Bei sehr guter Bonitat ohne Sicherheiten
    (bei Bedarf nur 20 % des vereinbarten Rahmens)
Angebot :: Günstige Kautionsversicherung

Immer die richtige Bürgschaft zur Hand!

Sie haben viel vor ...

Und wir haben die passende Bürgschaftsversicherung dafür. Egal ob Ausschreibungen, Ausführung oder Gewährleistung. Mit der Kautionsversicherung können Sie immer die richtigen Sicherheiten für Ihre Kunden anbieten.

Die günstige Kautionsversicherung ist besonders wichtig für Bauhaupt- und Nebenerwerbe (z.B. Bauunternehmen, Stahl- und Metallbau, Handwerksbetriebe, Garten- und Landschaftsbau) sowie für Maschinen- und Anlagenbau (z.B. Mess- und Steuertechnik, Energietechnik, Verfahrenstechnik, Produktionstechnik).

Vertragserfüllungsbürgschaft
Bauhandwerkersicherung § 650 f BGB
Bietungsbürgschaft Anzahlungsbürgschaft Mängelbürgschaft
Leistungserstellungsprozess
Ausschreibung Ausführung Gewährleistung
AuftragserteilungAbnahme


Mängelbürgschaft

  • Die Mängelbürgschaft dient dazu, die Mängelbeseitigung für den Auftraggeber auch nach Auftragsabnahme sicherzustellen. Bei Mängelbürgschaften übernimmt die Württembergische hierbei als Bürge die in der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel in Höhe der zu stellenden Sicherheit (Mängelgewährleistungsbürgschaft).

    Ohne Übergabe einer Mängelbürgschaft hat der Auftragnehmer das Recht, 5 % des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten. Man spricht hier vom sog. Sicherheitseinbehalt. Die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaften erfolgt nach mängelfreiem Ablauf der Gewährleistungsfrist in der Gewährleistungsphase.

Vertragserfüllungsbürgschaft

  • Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient der Absicherung des Auftraggebers vor Insolvenz des Auftragnehmers. Sie sichert die Ausführungsphase ab. Im Regelfall wird die Vertragserfüllungsbürgschaft im Baubereich in Höhe von 10 % verlangt. Abweichende Regelungen sind möglich. Die Laufzeit beginnt mit Erteilung des Auftrages und endet mit Fertigstellung, bzw. Abnahme des Gewerks.

Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

  • Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft gemäß § 650 f BGB dient in der Regel dazu, die Zahlung der Bauleistung an den Auftragnehmer sicherzustellen. Sie sichert die Vorauszahlungsverpflichtung und den Werklohnanspruch aus dem Werkvertrag ab. Dieser richtet sich ausschließlich auf die Erstellung eines Bauwerks.

    Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ist üblich zwischen Baufirmen untereinander oder auch im Verhältnis Bauträger zu Subunternehmer. Zum Beispiel gibt eine Baufirma den Auftrag für die Außenanlagen an einen Subunternehmer weiter. Dieser verlangt eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft, um sich für den Fall abzusichern, dass der Auftraggeber des Bauträgers nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig/-unwillig ist.

Anzahlungsbürgschaft

  • Bei der Anzahlungsbürgschaft wird eine Vorauszahlung eines Auftraggebers durch die Württembergische abgesichert. Besonders in der Maschinenbaubranche sind Anzahlungen üblich. Sie werden vom Auftragnehmer für die Beschaffung der benötigten Materialien genutzt. Der Auftraggeber erhält im Moment der Anzahlung noch keine Gegenleistung. Um den Auftraggeber vor dem Verlust der Anzahlung zu schützen, im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers, wird eine Bürgschaft vom Auftraggeber verlangt.

    Kann der Auftragnehmer trotz der Anzahlung die Leistung oder Vertragserfüllung nicht erbringen und die Anzahlung nicht zurückzahlen, springt die Württembergische ein. Die Württembergische ist in diesem Fall dazu verpflichtet, dem Auftraggeber die Anzahlung zu erstatten.

Bieterbürgschaft

  • Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, wie etwa dem Bau eines Gebäudes, müssen die als Auftraggeber fungierenden Unternehmen oder Behörden eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Interessierte Unternehmen bewerben sich unter Angabe von Ausführungskonditionen beim Auftraggeber um den Zuschlag. Dieser verlangt eine Bietungsbürgschaft von den Auftragnehmern, damit die Angebotskonditionen für die Dauer der Ausschreibung stabil bleiben. Die Bürgschaft kann in Anspruch genommen werden, wenn der Auftragnehmer sein Angebot nicht aufrechterhalten kann.

Günstige Kautionsversicherung

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      Die Württembergische Versicherung AG übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

      Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Württembergische Versicherung AG oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

      Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

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