Günstige Kautionsversicherung statt Bankbürgschaft
Finanziell flexibel bleiben | Kautionsversicherung
Wer Aufträge gewinnen will, muss Sicherheiten bieten – auch um dem Auftraggeber die Gewissheit zu vermitteln, dass die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden. Mit unserer günstigen Kautionsversicherung klappt dies problemlos, schnell und preiswert.
Ihre Kautionsversicherung :: Ihr Nutzen
Günstitge Kautionsversicherung - Ihre Alternative zur Bankbürgschaft oder Sicherheitseinbehalten.
Sie kennen das: Ihr potentieller Geschäftspartner und Auftraggeber möchte sicherstellen, dass der von ihm ausgewählte Baubetrieb die vereinbarten Leistungen pünktlich und vollständig erfüllt. Die Auftragsvergabe ist folglich stark an Vertrauen und an vorhandene Sicherheiten gebunden. Oftmals werden dann Sicherheitseinbehalte oder Bankbürgschaften verlangt, um diesem Sicherheitsanspruch gerecht zu werden.
Eine durchaus praktikable Lösung. Aber auch eine sinnvolle, kostengünstige und flexible Lösung für Sie?
Günstige Kautionsversicherung :: Flexibel bleiben
Die geforderten Sicherheiten liefert oftmals die Hausbank - aber nicht ohne Konsequenzen.
Banksicherheiten oder auch Bankbürgschaften gehen zu Lasten Ihre Kreditlinie und führen im schlimmsten Fall zu deutlichen Liquiditätseinschränkungen. Je mehr Sicherheiten Sie vorhalten müssen, um so weniger finanziellen Spielraum haben Sie für andere Projekte, andere Aufträge oder andere Ausschreibungen.
Eine Spirale, die durchaus zu Engpässen führen und das unternehmerische Handeln stark belasten bzw. einschränken kann.
Mit einer günstigen Kautionsversicherung können Sie die geforderten Sicherheiten losgelöst von Ihrer Hausbank und ohne Belastung Ihre Kreditline schnell und kostengünstig realisieren. Ein echter Mehrwert für Ihr Unternehmen und für Ihre Kunden.
Schnell. Digital. Bürgschaftsversicherung
Mehr Zeit fürs Wesentlilche
Die günstige Kautionsversicherung mit Online-Kundenprotal erleichtert Ihnen die Gewährung von Sicherheiten enorm. So bleibt mehr Zeit für Kunden und Aufträge.
Der Vorsorge-Spezialist erklärt: |
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Günstige Kautionsversicherung
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Sicherheiten ohne Bank :: Kautionsversicherung
Sparen Sie sich den Weg zur Bank
Mit Ihre günstigen Kautionsversicherung erstellen Sie Bürgschaftsurkunden einfach selbst. Mittels Online-Kundenportal i.d.R. kostenfrei und 24h pro Tag. Schneller und einfacher geht es nicht.
Unsere Kautionsversicherung schafft Freiräume - finanzielle und auch zeitliche. Darüber hinaus bieten wir noch eine Vielzahl von innovationen Highlights und unterstützen Sie damit bei der Gewinnung von lukrativen Kunden und Aufträgen.
- Durch die Unabhängigkeit von Banken wird Liquidität
gesichert
- Individueller Bürgschaftsrahmen
(bei der Bank muss jede
Bürgschaft einzeln beantragt werden)
- Transparente Prämiengestaltung
- Ausstellung der Standard-Bürgschaftsurkunden
kostenfrei
- Einfacher und unkomplizierter Aval- und Urkundenabruf über unser Kundenportal
(der Weg in die Bank wird eingespart)
- Bürgschaftslinien bis zu 2 Mio.€
- Einzelbürgschaften bis max. 400.000€
- Bei sehr guter Bonitat ohne Sicherheiten
(bei Bedarf nur 20 % des vereinbarten Rahmens)
Angebot :: Günstige Kautionsversicherung
Immer die richtige Bürgschaft zur Hand!
Sie haben viel vor ...
Und wir haben die passende Bürgschaftsversicherung dafür. Egal ob Ausschreibungen, Ausführung oder Gewährleistung. Mit der Kautionsversicherung können Sie immer die richtigen Sicherheiten für Ihre Kunden anbieten.
Die günstige Kautionsversicherung ist besonders wichtig für Bauhaupt- und Nebenerwerbe (z.B. Bauunternehmen, Stahl- und Metallbau, Handwerksbetriebe, Garten- und
Landschaftsbau) sowie für Maschinen- und Anlagenbau (z.B. Mess- und Steuertechnik, Energietechnik, Verfahrenstechnik, Produktionstechnik).
Mängelbürgschaft
- Die Mängelbürgschaft dient dazu, die
Mängelbeseitigung für den Auftraggeber auch nach
Auftragsabnahme
sicherzustellen. Bei Mängelbürgschaften
übernimmt die Württembergische
hierbei als Bürge die in der Gewährleistungsfrist auftretenden
Mängel in Höhe der zu stellenden Sicherheit
(Mängelgewährleistungsbürgschaft).
Ohne Übergabe einer Mängelbürgschaft
hat der Auftragnehmer das Recht, 5 % des Auftragsvolumens
als Sicherheit einzubehalten. Man spricht hier vom
sog. Sicherheitseinbehalt. Die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaften
erfolgt nach mängelfreiem Ablauf der
Gewährleistungsfrist in der Gewährleistungsphase.
Vertragserfüllungsbürgschaft
- Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient der Absicherung
des Auftraggebers vor Insolvenz des Auftragnehmers. Sie
sichert die Ausführungsphase ab. Im Regelfall wird die
Vertragserfüllungsbürgschaft im Baubereich in Höhe von
10 % verlangt. Abweichende Regelungen sind möglich.
Die Laufzeit beginnt mit Erteilung des Auftrages und
endet
mit Fertigstellung, bzw. Abnahme des Gewerks.
Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
- Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft gemäß § 650 f
BGB dient in der Regel dazu, die Zahlung der Bauleistung
an den Auftragnehmer sicherzustellen. Sie sichert die Vorauszahlungsverpflichtung
und den Werklohnanspruch aus
dem Werkvertrag ab. Dieser richtet sich ausschließlich auf
die Erstellung eines Bauwerks.
Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft ist üblich zwischen
Baufirmen untereinander oder auch im Verhältnis
Bauträger zu Subunternehmer. Zum Beispiel gibt eine
Baufirma den Auftrag für die Außenanlagen an einen Subunternehmer
weiter. Dieser verlangt eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft,
um sich für den Fall abzusichern,
dass der Auftraggeber des Bauträgers nach Abschluss der
Leistungen zahlungsunfähig/-unwillig ist.
Anzahlungsbürgschaft
- Bei der Anzahlungsbürgschaft wird eine Vorauszahlung
eines
Auftraggebers durch die Württembergische abgesichert.
Besonders in der Maschinenbaubranche sind Anzahlungen
üblich. Sie werden vom Auftragnehmer für die
Beschaffung der benötigten Materialien genutzt. Der Auftraggeber
erhält im Moment der Anzahlung noch keine
Gegenleistung. Um den Auftraggeber vor dem Verlust der
Anzahlung zu schützen, im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers,
wird eine Bürgschaft vom Auftraggeber verlangt.
Kann der Auftragnehmer trotz der Anzahlung die Leistung
oder Vertragserfüllung nicht erbringen und die Anzahlung
nicht zurückzahlen, springt die Württembergische ein. Die
Württembergische ist in diesem Fall dazu verpflichtet, dem Auftraggeber
die Anzahlung zu erstatten.
Bieterbürgschaft
- Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, wie etwa dem
Bau eines Gebäudes, müssen die als Auftraggeber fungierenden
Unternehmen oder Behörden eine öffentliche Ausschreibung
durchführen. Interessierte Unternehmen bewerben
sich unter Angabe von Ausführungskonditionen
beim Auftraggeber um den Zuschlag. Dieser verlangt eine
Bietungsbürgschaft von den Auftragnehmern, damit die
Angebotskonditionen für die Dauer der Ausschreibung
stabil bleiben. Die Bürgschaft kann in Anspruch genommen
werden, wenn der Auftragnehmer sein Angebot nicht
aufrechterhalten kann.
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