Erwerbsminderungsrente nur Grundabsicherung

Funktionsweise der gesetzlichen Erwerbsminderungsversicherung


Wüstenrot & Württembergische

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Einkommensabsicherung ist überaus wichtig!

Denn ohne eigene Arbeitskraft kann in der Regel kein Einkommen mehr generiert werden, was sofort zum Verlust des gewohnten Lebensstandards führen kann.

Für alle gesetzlich Versicherten (Rentenversicherung) beschränkt sich die Leistung auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente. Der Berufsschutz wurde mit der Rentenrefom 2001 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung gestrichen.

Volle Erwerbsminderung liegt nur dann vor, wenn der Versicherte weniger als 3 Stunden täglich in einem beliebigen Beruf arbeiten kann. Die tatsächliche Qualifikation und das aktuelle Einkommen des Versicherten finden hierbei keine Berücksichtigung.

Sollte eine volle Erwerbsminderung festgestellt werden, so beträgt die Erwerbsminderungsrente ca. 40% des letzten Bruttogehaltes abzüglich der Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Weiterhin sind ggf. Steuern auf die Rente zu zahlen.

Beträgt die mögliche Arbeitszeit zwischen 3 und 6 Stunden täglich, so liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor. In diesem Fall zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 20% des letzten Bruttogehaltes abzüglich der Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Auch hier werden ggf. Steuern fällig.

Wird jedoch festgestellt, dass dem Versicherten eine Arbeit von mehr als 6 Stunden täglich in einem beliebigen Beruf zuzumuten ist, wird keine Leistung gezahlt. Hierbei ist es nicht wichtig, ob dieser fiktive Beruf am Arbeitsmarkt angeboten wird oder ob der Versicherte den Beruf auch tatsächlich ausübt bzw. ausüben kann. (abstrakte Verweisung) Auch die hieraus resultierenden Einkommensverluste werden nicht berücksichtigt.

Beispiel:

Ein Chirurg verliert bei einem Unfall seine rechte Hand. Folglich ist er nicht mehr in der Lage zu operieren. Aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung kann er jedoch in einem anderen Berufs ohne Probleme arbeiten. Es wird keine Leistung gezahlt. Den Einkommensverlust bekommt der Chirurg nicht erstattet!

Ohne private Berufsunfähigkeitsrentenversicherung ändert sich das Leben des Chirurgen drastisch.

Leistungsvergleich EM - Rente & BU - Rente

Der große und elementare Unterschied zwischen gesetzlicher Erwerbsminderungsrente und der privaten Berufsunfähigkeitsrente der Württembergische Versicherung AG zeigt sich in der jeweiligen Auszahlungshöhe bei Vorliegen einer mindestens 50%igen Berufsunfähigkeit.

Denn wie bereits beschrieben, löst eine derartige Berufsunfähigkeit die volle Leistungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung aus, wohin die Leistung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente an der möglichen "Restarbeitsfähigkeit" definiert wird.

Die nachfolgende Tabelle fast die Leistungen beider Versicherungsträger zusammen.

Beispiel:
Ein 30 jähriger Altenpfleger erleidet einen Bandscheibenvorfall und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Berufsunfähigkeit im Sinne der Definition liegt vor. Ansonsten bestehen keine weiteren gesundheitlichen Einschränkungen.
Versichert gilt eine Berufsunfähigkeitsrente von monatlich 1.000 Euro.

Leistung der privaten Berufsunfähigkeitsrente Leistung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
v o l l e  L e i s t u n g

Die vereinbarte BU Rente in Höhe von 1.000 Euro monatlich wird voll ausbezahlt.
k e i n e  L e i s t u n g

Auf Grund der vorhandenen Restarbeitsfähigkeit von mehr als 6 Stunden in einem beliebigen Beruf besteht kein Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente. 

Mit einer privater Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Einkommensverlust kompensiert. Ohne private BU Versicherung führt die Berufsunfähigkeit zu massiven finanziellen Engpässen, welche die gesamte Finanzierung Ihres gewohnten Lebensstandards gefährden! Wollen Sie das riskieren ?

Vorsorgelücke bei Berufsunfähigkeit

Der Ernst der Lage wird einen erst richtig bewusst, wenn man sieht, was die gesetzliche Rentenversicherung im Fall von Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit wirklich zahlt. Berechnen Sie nachfolgend Ihre tatsächlichen Versicherungslücken im Fall von Erwerbsminderung. Sehen Sie, was der Staat Ihnen zahlt und sehen Sie vor allem, mit wie viel weniger Geld Sie plötzlich auskommen müssen, wenn Sie nicht privat vorsorgen und sich nur auf die Erwerbsminderungsrente verlassen.

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